Gesetze / Arzneimittelgesetz AMG § 63k Ausnahmen Stand: 28.01.2022 Bund2 Fassungen Die Regelungen des Zehnten Abschnitts finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die im Rahmen einer klinischen Prüfung als Prüfpräparate eingesetzt werden.